Folgenreiches Urteil des BFH: Wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist steuerbare Leistung für den Abgemahnten
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich mit der Frage beschäftigt, inwieweit die durch eine Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten einen nicht steuerbaren Schadensersatz oder eine steuerbare Leistung für den Abgemahnten darstellt. Überraschend kommt der Bundesfinanzhof zu dem Ergebnis, dass es sich hierbei steuerrechtlich um einen Leistungsaustausch zu Gunsten des Abgemahnten handelt und dieser daher auf die „Leistung“ eine Mehrwertsteuer zu zahlen hat. (Vgl. BFH, Urteil vom 21.12.2016, Az.: 11 r 27/14).