certa Lege Rechtsanwälte Köln

Partnerschaft von Rechtsanwälten · Fachanwälten
Henkel · Leunig · Schenk
Unter Sachsenhausen 35 · 50667 Köln · Telefon: 0221 - 16 87 20 58

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Medienrecht

RA Falco Henkel
RA Falco Henkel

CERTA LEGE Rechtsanwälte | Fachanwälte beraten und vertreten Künstler, Kreative, Medienschaffende, Unternehmen und Freiberufler in allen Fragen des Medienrechts.

Das Medienrecht ist kein eigenes Rechtsgebiet im klassischen Sinne; es vereint vielmehr verschiedene Rechtsgebiete unter dem Blickwinkel der Medien. Es behandelt Fragestellungen aus dem Zivil-, Straf-, und öffentlichem Recht.

Ein Fokus unserer Beratung liegt dabei auf den modernen Medien, Internet und mobile application sowie zunehmend auf Rechtsproblemen rund um das Internet der Dinge (IoT) und big data.

Zugleich vertreten wir unsere Mandanten natürlich auch in den klassischen Bereichen wie Film, Funk, Fernsehen und dem Presserecht. Berührungspunkte gibt es mit dem Werberecht, Verlagsrecht und Sportrecht.

Wir setzen Ihre Rechte auf Unterlassung, Widerruf und Gegendarstellung sowie ggf. auf Geldentschädigung durch. Je nach Sachlage kann dabei eine konsequente Rechtsverfolgung oder eine moderate und auf Deeskalation angelegte Vorgehensweise ratsam sein, um einen größeren Schaden zu verhindern.

Im umgekehrten Fall verteidigen wir Medienunternehmen gegen unberechtigte Inanspruchnahme und beraten im Vorfeld von Produktion und Veröffentlichung. Das Ziel unserer beratenden Tätigkeit ist es, unnötige Auseinandersetzungen von Anfang an zu vermeiden und regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden.

Die Erfahrungen aus den Rechtsstreitigkeiten in diesem Gebiet zeigen zudem immer wieder, wie wichtig solide vertragliche Grundlagen sind. Viele Auseinandersetzungen um Lizenzrechte, Vergütungen, Beteiligungen und behördliche Zulassungen haben Ihren Ausgangspunkt in schlecht gemachten Verträgen.

Daher stehen wir unseren Mandanten bei all Ihren Vorhaben langfristig und im besten Fall von Anfang an beratend zur Seite. Durch die Erstellung entsprechender Verträge, der Einholung behördlicher Genehmigungen und einer konsequenten Risikoanalyse Ihrer Vorhaben helfen wir, rechtliche Auseinandersetzungen gar nicht erst entstehen zu lassen.

Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere

  • Beratung / Vertragsgestaltung im Bereich Filmrecht, Musikrecht, Medienarbeitsrecht
  • Erstellung von AGB, Datenschutzerklärung etc. für Onlinehandel, u.a. Onlineauftritte
  • Rechtssichere Gestaltung von Internetseiten und mobile application
  • Prozessführung und Streitbeilegung im Presse- und Äußerungsrecht

Die Bearbeitung der Mandate erfolgt auf der Grundlage mehrjähriger fundierter materiell-rechtlicher und forensischer Kenntnisse.

Ihr Ansprechpartner: 

Rechtsanwalt Falco Henkel

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Haben Sie Fragen?

Ihr Ansprechpartner: RA Falco Henkel
Info am Telefon: 0221 16 87 20 - 58

 
Urheberrecht

CERTA LEGE Rechtsanwälte | Fachanwälte beraten und vertreten Agenturen, Fotostudios, Fotomodelle, Künstler, Kreative, Medienschaffende, Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen in allen Fragen des Urheberrechts.

Das Urheberrecht dient dem Schutz der Urheber schöpferischer Werke auf dem Gebiet der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Geschützt wird sowohl das ideelle als auch das kommerzielle Interesse des Urhebers an seinem Werk. Mit Hilfe von soggenannten Leistungsschutzrechten sind aber auch der Schutz unternehmerischer Leistungen und sonstiger Leistungen im Urhebergesetz verankert. Über das allgemeine Persönlichkeitsrecht finden schließlich auch der Schutz des gesprochenen Wortes, der eigenen Stimme und des Rechts am eigenen Bild statt. Letzteres ist spezialgesetzlich im Kunst Urhebergesetz (KUG) verankert.

Im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen im Internet (illegale downloads; p2p) kommt dem Urheberrecht auch für Privatpersonen enorme Bedeutung zu.

Auch im Bereich des Architektenurheberrecht haben die Streitigkeiten zugenommen, was einer zunehmenden Sensibilisierung der Beteiligten in diesem Gebiet geschuldet ist.

Für Hersteller und Händler von Vervielfältigungsmedien, zuletzt auch für PC´s, ist schließlich die Urheberrechtsabgabe, welche im Namen der Urheber durch die ZPÜ eingefordert wird, ein wichtiges Thema.

Wir setzen konsequent Ihre Rechte auf Unterlassung, Beseitigung und Schadensersatz durch oder verteidigen Sie gegen unberechtigte Inanspruchnahme.

Die Erfahrungen aus den Rechtsstreitigkeiten in diesem Gebiet zeigen zudem immer wieder, wie wichtig solide vertragliche Grundlagen sind. Viele Auseinandersetzungen um Lizenzrechte, Vergütungen und Beteiligungen können sich durch eine entsprechend gute Vorarbeit vermeiden lassen.

Daher stehen wir unseren Mandanten bei all Ihren Vorhaben langfristig und im besten Fall von Anfang an beratend zur Seite. Durch die Erstellung entsprechender Verträge helfen wir Ihnen rechtliche Auseinandersetzungen gar nicht erst entstehen zu lassen.

Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere

  • Beratung / Vertragsgestaltung
  • Prozessführung und Streitbeilegung
  • Schiedsstellenverfahren vor dem DPMA zur Urheberrechtsabgabe

Die Bearbeitung der Mandate erfolgt auf der Grundlage mehrjähriger fundierter materiell-rechtlicher und forensischer Kenntnisse.

Ihr Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Falco Henkel

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Haben Sie Fragen?

Ihr Ansprechpartner: RA Falco Henkel
Info am Telefon: 0221 16 87 20 - 58

 
IT- und Internetrecht

fink henkel & partner Rechtsanwälte, Köln, beraten und vertreten Gewerbetreibende, Unternehmen und Privatpersonen in allen Fragen des IT- Und Internetrechts.

Das IT- und Internetrecht vereint Rechtsfragen aus dem Zivil-, Straf- und öffentlichen Recht im Hinblick auf Informationsverarbeitende Systeme. Trotzdem ist vor allem in Hinblick auf die einschlägigen Gerichtsentscheidungen ein hohes Spezialwissen erforderlich.

Die Nutzung des Internets birgt für Unternehmen und Privatpersonen eine Vielzahl rechtlicher Fallstricke.

Gewerbliche Internetauftritte müssen Informationspflichten einhalten und Datenschutz gewährleisten. Wenn zusätzlich allgemeine Geschäfts-, Nutzungs- oder Vertragsbedingungen auf einer Internetseite veröffentlicht werden, müssen sich diese an den gesetzlichen Vorgaben messen lassen. Verstöße hiergegen können schnell zu Abmahnungen durch Mitbewerber oder Abmahnbefugte Vereinigungen führen und hohe Kosten verursachen.

Der Übergang von privater zu gewerblicher Nutzung des Internets ist dabei fließend, bereits die Schaltung von Bannerwerbung auf der eigenen Homepage oder der Verkauf einer relativ geringen Anzahl von Gütern auf eBay kann zur Folge haben, dass eine gewerbliche Nutzung vorliegt.

Ein weiterer Bereich rechtlicher Auseinandersetzungen bilden Marken- und Urheberrechtsverstöße, sowie in Zeiten des Web 2.0 Persönlichkeitsrechtsverletzungen wie Verstöße gegen das Recht am eigenen Bild u.a..

Im Bereich des IT- Rechts ist es vor allem die sorgfältige Vertragsgestaltung, die eine spätere rechtliche Auseinandersetzung vermeidet. Ob eine Auslagerung ganzer EDV Prozesse geplant ist, eine maßgeschneiderte Software erstellt und gewartet werden soll oder eine vielschichtige Dienstleistung im IT Sektor angeboten wird, mit der richtigen vertraglichen Grundlage schaffen Sie Klarheit.

Lassen Sie sich daher bei all Ihren Vorhaben von Anfang an beraten, so stellen wir sicher, dass Ihre Onlineauftritte rechtssicher sind und Ihre Interessen in Vertragsverhandlungen gewahrt bleiben.

Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere

  • Beratung / Vertragsgestaltung
  • Verteidigung gegen Abmahnungen
  • Prozessführung und Streitbeilegung

Haben Sie Fragen?

Ihr Ansprechpartner: RA Falco Henkel
Info am Telefon: 0221 16 87 20 - 58