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Ab dem 01.01.2019 gilt das neue Verpackungsgesetz.
Viele Unternehmen (z.B. alle Versand- und Onlinehändler) sind ab diesem Zeitpunkt verpflichtet, bei der neu geschaffenen Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) angemeldet zu sein.
Wer sich als verpflichtetes Unternehmen nicht bis zum 31.12.2018 registriert hat, unterliegt dann einem Vertriebsverbot und darf ab 2019 im Geltungsbereich des Verpackungsgesetzes keine Waren mehr vertreiben. Bei einem Verstoß drohen hohe Bußgelder, bis zu 200.000 € im Einzelfall.
Die kostenlose Registrierung kann online unter folgendem Link erfolgen: https://lucid.verpackungsregister.org/
Darüber hinaus müssen sich verpflichtete Unternehmen mit ihren systembeteiligungspflichtigen Verpackungsmengen kostenpflichtig bei einem Partner des Dualen Systems beteiligen und ihre Verpackungen dort lizensieren lassen. Der Systembetreiber erfüllt dann für das Unternehmen und dessen gemeldeten Verpackungsmengen die festgelegten Verwertungsquoten und stellt die Befolgung der Rücknahmeverpflichtung sicher.
Beachten Sie, dass bereits lizenzierte Verpackungen, die zum Beispiel schon vom Zulieferer in dessen Meldung der Verpackungsmengen bei einem dualen System berücksichtigt wurden, nicht nochmals lizenziert werden müssen. Den Nachweis hierfür müssen allerdings Sie erbringen, lassen Sie sich also von Ihren Zulieferern entsprechende Nachweise ausstellen. Ausnahmen von der Systembeteiligungspflicht gelten zudem z.B. für Mehrwegverpackungen oder Getränkeverpackungen die der Pfandpflicht unterliegen.
Die Verpackungsmenge ist zudem nicht nur gegenüber dem von Ihnen gewählten Systemanbieter zu melden, sondern in einer Doppelmeldung auch gegenüber der ZSVR.
Anerkannten Systeme gem. VerpackG sind:
BellandVision GmbH: www.bellandvision.de
Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH: www.gruener-punkt.de
INTERSEROH Dienstleistungs GmbH: www.interseroh.de
Landbell AG für Rückhol-Systeme: www.landbell.de
NOVENTIZ Dual GmbH: http://www.noventiz-dual.de
Reclay Systems GmbH: www.reclay-group.com
RKD Recycling Kontor Dual GmbH & Co. KG: www.rkd-online.de
Veolia Umweltservice Dual GmbH: www.veolia-umweltservice.de/dual
Zentek GmbH & Co. KG: www.zentek.de
Diese Systeme buhlen mit einer Vielzahl von Vertriebspartnern um Kunden. Wir geben keine Empfehlung für einen bestimmten Partner ab. Bitte informieren Sie sich über deren Angebote und Kosten. Beachten Sie dabei, dass nicht nur die anfallenden Kosten entscheidend sind, sondern mitunter auch die weiteren Vertragsbedingungen und eine möglichst einfache Handhabung bei der Abwicklung.
Für alle Fragen rund um das neue Verpackungsgesetz stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Verfasser: RA Henkel
28.12.2018