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  • (c) fotolia, bluebay2014
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Lkw-Kartellverstoß - Schadenersatzansprüche für Käufer

Die EU-Kommission hat wegen illegaler Preisabsprachen in den Jahren 1997 - 2011 eine Rekordstrafe von insgesamt 2,93 Milliarden Euro gegen die LKW-Hersteller MAN, DAF, Daimler, Iveco und Volvo/Renault verhängt. Dabei wird es aber nicht bleiben. Schließlich haben jetzt sowohl Käufer als auch Leasingnehmer Schadenersatzansprüche.  Den ersten Einschätzungen nach beläuft sich der Schaden durch das LKW-Kartell auf rund 15 - 20 Prozent des jeweiligen Kaufpreises. Ein LKW kostet durchschnittlich zwischen  80.000 - 100.000 Euro, wonach betrogene Käufer zwischen 12.000 und 20.000 Euro Schadensersatz verlangen können. Speditionen, Frachtführer und Vermieter von LKW sind durch die Preisabsprachen der Hersteller besonders betroffen.

 

Ansprüche kommen dabei für Fahrzeugkäufe in dem maßgeblichen Zeitraum von 1997 bis 2011 in Betracht. Es gilt jedoch eine Verjährungsfrist von zehn Jahren zu beachten, die während der Untersuchungen der Kommission gehemmt war. Deshalb ist schnelles Handeln beim LKW-Kartell maßgeblich.

Haben Sie also im Zeitraum von 1997 bis 2011 einen LKW (über 6 t) der Hersteller MAN, DAF, Daimler, Iveco oder Volvo/Renault gekauft, sollten Sie sich umgehend melden und Unterlagen wie Kaufverträge oder Rechnungen einreichen. Die betroffenen Hersteller bemühen sich z.Z. noch einvernehmliche Regelung zu erzielen.

 

Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Schenk bei der Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche zur Verfügung.

05.02.2017